Internet & Haftung

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  • Die Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe eines französischen Politikers für das Nicht-Löschen von Hasskommentaren auf seiner Facebookseite verstößt nicht gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Politiker:innen werden dazu angehalten, die Demokratie zu verteidigen. Dies gilt insbesondere (wie hier gegeben) im Vorfeld von Wahlen. AFFAIRE SANCHEZ c. FRANCE

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