Wettbewerbsrecht
- Schaltet ein Unternehmer eine Offline-Printanzeige für ausschließlich online bestellbare Ware, so müssen in der Annonce gleichwohl die entsprechenden Anbieterinformationen abgedruckt werden: BGH, Urt. v. 14.09.2017 – Az.: I ZR 231/14.
- Auch bei Facebook-Postings gelten die Pflichtangaben nach über den Kraftstoffverbrauch nach der Pkw-EnVKV: OLG Köln, Urt. v. 19.05.2017 – Az.: 6 U 155/16.
- Verlinkung zur OS-Schlichtungsplattform notwendig: OLG München, Urt. v. 22.09.2016 – Az.: 29 U 2498/16.
- Fehlender Link zur OS-Schlichtungsplattform auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß: LG Bochum, Urteil vom 31.3.2016 – Az.: 14 O 21/16.
- Eine kostenpflichtige Mehrwertdienstnummer im Impressum genügt der Impressumspflicht nicht: BGH, Urt. v. 25.02.2016 – Az.: I ZR 238/14.
- Bei Vorhandensein einer Telefonnummer muss diese in der Widerrufsbelehrung angegeben werden: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 04.02.2016 – Az.: 6 W 10/16.
- Gibt der Schuldner im Impressum seiner Webseite eine veraltete Aufsichtsbehörde an, so verstößt er damit nicht gegen ein Urteil, das ihn verpflichtet, stets eine Aufsichtsbehörde zu nennen: OLG Dresden, Beschl. v. 01.07.2015 – Az.: 14 W 531/15.
- Die Impressumspflicht gilt auch für „vergessene“ oder „veraltete“ Webseiten: LG Essen, Urt. v. 13.11.2014 – Az.: 4 O 97/14.
- Ein unzureichendes Webseiten-Impressum ist nicht immer und ausnahmslos ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Im vorliegenden Fall stritten zwei eingetragene Vereine miteinander. Das Gericht verneinte u.a. deswegen eine Erheblichkeit, weil bei nicht wirtschaftlichen Vereinen die ideellen Zwecke im Vordergrund stünden. Die finanziellen Absichten seien allenfalls als Nebenaspekt berücksichtigungsfähig: LG Neuruppin, Beschl. v. 09.12.2014 – Az.: 5 O 199/14.
- Eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer (hier: 2,99 EUR/Minute) im Impressum einer Internet-Präsenz erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben des § 5 TMG und ist wettbewerbswidrig: OLG Frankfurt, Urt. v. 02.10.2014 – Az.: 6 U 219/13.
- Übt ein Unternehmer eine aufsichtspflichtige Tätigkeit aus, so muss im Impressum der Webseite die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden: LG Leipzig, Urt. v. 12.06.2014 – Az.: 05 O 848/13.
- Das LG Stuttgart hat entschieden, dass das derzeitige Impressum bei dem Online-Netzwerk XING nicht rechtskonform ist und somit einen Wettbewerbsverstoß darstellt: LG Stuttgart, Urt. v. 27.07.2014 – Az.: 11 O 51/14.
- Ein fehlendes Impressum auf dem Online-Netzwerk XING ist kein spürbarer Wettbewerbsverstoß und kann daher auch nicht durch einen Mitbewerber verfolgt werden: LG Dortmund, Urt. v. 14.05.2014 – Az.: 5 O 107/14.
- Die Profil-Seite eines Rechtsanwalts auf dem Online-Netzwerk XING bedarf eines Impressums: LG München I, Urteil vom 03.06.2014 – Az.: 33 O 4149/14.
- Das massenweise Abmahnen von Impressums-Verstößen auf Facebook-Webseiten kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn es sich um 200 Abmahnungen innerhalb weniger Tage handelt und das ausgelöste Kostenrisiko in keinem vertretbaren Verhältnis zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Abmahnenden steht: OLG Nürnberg, Urteil vom 03.12.2013 – Az.: 3 U 348/13.
- Der Betreiber einer Facebook-Seite genügt nicht den impressumsrechtlichen Vorschriften, wenn er die Angaben unter dem Button „Info“platziert; Es ist eine eindeutigere Bezeichnung wie „Kontakt“ oder „Impressum“ zu wählen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013 – Az.: I-20 U 75/13.
- Eine Online-Handelsplattform muss seine Anmeldemasken verändern, damit Gewerbetreibende sich an die gesetzliche Impressumspflicht halten: OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013 – Az.: I-20 U 145/12.
- Fehlerhafte Impressum-Angaben auf Profilen von Google+ stellen einen wettbewerbswidrigen Rechtsverstoß dar: LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013 – Az.: 16 O 154/13.
- Massen-Abmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum rechtswidrig – oder doch nicht?: LG Bochum, Urteil vom 20.02.2013 – Az.: I-13 O 187/12 (Pressemitteilung).
- Bei fehlender Telefonnummer im Impressum E-Mail Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten: LG Bamberg, Urteil vom 23.11.2012 – Az.: 1 HK O 29/12.
Unzulässige Werbung
- Es verletzt die Berufsfreiheit eines Konkurrenten, wenn auf einer Website des Staates nur eine App zur Kontaktverfolgung dargestellt wird. Ein Eingriff in Art. 12 I GG läge deshalb vor, da die amtliche Information die Wettbewerbssituation verschiebt und somit wirtschaftlichen Nachteilen einhergeht. Zwar sah das Gericht einen legitimen Zweck darin, nur den verbreitetsten Anbieter zu erwähnen, stellte jedoch fest, dass ein gleichgeeignetes Mittel die neutrale Darstellung mehrerer Anbieter ist. Eine einzelne Darstellung sei sonst unzulässige Werbung.
VG Osnabrück, 1 B 24/21
- Zu entscheiden war, ob die Nutzung des Zeichens „Bio“ bei Werbung des eigenen Mineralwassers für das Unternehmen wettbewerbswidrig sei. Tatsächlich ist die Benutzung des Zusatzes „Bio“ rechtswidrig, da das Unternehmen das Rohwasser verwendet und durch Mangansand durchleitet. Somit handelt es sich nicht um ein natürliches Produkt.
OLG Frankfurt, 29.04.2021 – 6 U 200/19
- Der BGH entschied, dass eine „enge Bestpreisklausel“ des booking.com gegen Kartellrecht verstoße. Durch diese Klausel sollte sichergestellt werden, dass die Angebote der Hotel-Unternehmen nicht günstiger auf ihren Internet-Seiten sein dürfen, als bei booking.com. Jedoch dürfen Zimmer zu niedrigeren Preisen und besseren Konditionen auf anderen Online-Buchungsportalen und „offline“ angeboten.
BGH, Urteil v. 18.05.2021 – KVR 54/20
- Influencerin Cathy Hummels darf Unternehmen auf Instagram verlinken und muss dies nicht als Werbung kennzeichnen. Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 6 UWG (verbotene Schleichwerbung) liegt nicht vor, da sich der kommerzielle Zweck unmittelbar aus den Umständen ergibt. Dafür war im entschiedenen Fall die Anzahl der Follower und der Umstand, dass es sich um ein öffentliches, mit einem sogenannten blauen Haken versehenes Profil einer bekannten Influencerin handelt, ausreichend: LG München, Urt. v. 29.04.2019 – Az.: 4 HK O 14312/18.
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Eine Mode-Bloggerin, die auf ihrem Instagram-Account kommerzielle Werbung für die Produkte von Dritten platziert, ist verpflichtet, diese entsprechend zu kennzeichen, andernfalls handelt es sich um Schleichwerbung: LG Hagen, Urt. v. 13.09.2017 – Az.: 23 O 30/17.
- Zur Irreführung durch Behauptung von Markenschutz („R im Kreis“) für Bestandteil einer eingetragenen Marke: OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 17.08.2017 – Az.: 6 W 67/17.
- Das Setzen des Hashtags #ad genügt zur Kennzeichnung von Werbung bei Instagram nicht, wenn dieser nicht auf den ersten Blick erkennbar ist: OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017 – Az.: 13 U 53/17.
- Die Bewerbung eines konkreten Festnetztarifs für Telekommunikationsdienstleistungen mit „das beste Netz“ im Rahmen des Tests einer Fachzeitschrift ist irreführend, wenn der Testsieg nur mit dem Zusatzpaket erreicht wurde: OLG Hamburg, Urt. v. 18.05.2017 – Az.: 3 U 253/16.
- Bei Werbung mit Testergebnissen reicht Angabe der Internetseite aus, Verlinkung nicht erforderlich: BGH, Beschl. v. 08.12.2016 – Az.: I ZR 88/16.
- Zeitlicher Zwang eines TV-Werbespots entbindet nicht von gesetzlichen Informationspflichten: EuGH, Urt. v. 26.10.2016 – Az.: C-611/14.
- Bei Werbung mit einem Prüfzeichen müssen Informationen über die Kriterien der Prüfung mitgegeben werden: BGH, Urt. v. 21.07.2016 – Az.: I ZR 26/15.
- Werbung kann trotz „Geo-Targeting“ irreführend sein: BGH, Urt. v. 28.04.2016 – Az.: I ZR 23/15.
- Bestätigungsmail für Double-Opt-In-Verfahren bei der Newsletterbestellung ist keine unerwünschte Werbezusendung: OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.03.2016 – Az.: I-15 U 64/15.
- E-Mails mit Fragen nach der Kundenzufriedenheit sind ohne ausdrückliche Einwilligung unerwünschte Werbung: OLG Dresden, Urt. v. 24.04.2016 – Az.: 14 U 1773/13 (Pressemitteilung).
- Die Werbeaussage „Dieses Produkt macht schlau“ ist irreführend, wenn es sich um ein herkömmliches Nahrungsergänzungsmittel handelt: KG Berlin, Urt. v. 10.07.2015 – Az.: 5 U 154/14.
- Wirbt ein Unternehmen mit unbegrenztem Datenvolumen im Mobilfunk-Bereich, ist es nicht zulässig, nach Erreichen eines bestimmten Grenze die Übertragungsgeschwindigkeit zu drosseln: LG Potsdam, Urt. v. 14.01.2016 – Az.: 2 O 148/14.
- Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat entschieden, dass die mithilfe der Funktion „Freunde finden“ des Internet-Dienstes „Facebook“ versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als „Facebook“-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Der I. Zivilsenat hat weiter entschieden, dass „Facebook“ im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde finden“ den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt hat: BGH, Urt. v. 14.01.2016 – Az.: I ZR 65/14.
- Der Anbieter von „welt.de“ hat gegen die Werbeblocker-Software AdBlock einen Anspruch auf Unterlassung: LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.11.2015 – Az.: 3-06 O 105/15.
- Die Werbeaussage eines Telekommunikations-Unternehmens „Bis zu 100 Mbit/s“ ist irreführend, wenn tatsächlich nur eine mittlere Übertragungsgeschwindigkeit von 45 Mbit/s erreicht wird: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.05.2015 – Az.: 6 U 79/14.
- Bei der Online-Werbung von PKW sind die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen spätestens in dem Augenblick einzublenden, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung des Fahrzeuges gemacht werben: OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.04.2015 – Az.: I-15 U 66/14.
- Ein Sternchen-Hinweis, der weitere wichtige Informationen enthält, muss im Rahmen einer Werbung in unmittelbarer räumlicher Nähe platziert sein, ein bloßer Verweis auf eine Internet-Seite ist nicht ausreichend: OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.07.2015 – Az.: 4 U 49/15.
- Wird ein Produkt mittels Abbildungen in einem Online-Shop beworben, so müssen grundsätzlich die abgebildeten Inhalte im Lieferumfang mit enthalten sein, andernfalls liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor: LG Arnsberg, Urt. v. 16.07.2015 – Az.: I-8 O 47/15.
- Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat es einem Händler aus Oldenburg gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg geändert worden: OLG Oldenburg, Urteil vom 31.07.2015 – Az.: 6 U 64/15 (Pressemitteilung).
- Die Ärzte-Bewertungsplattform jameda.de muss gekaufte Top-Platzierungen als Werbung kennzeichnen, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor: LG München I, Urt. v. 18.03.2015 – Az.: 37 O 19570/14.
- Die Frage nach einem Reiseschutz bei Online-Flugbuchungen ist dann nicht wettbewerbswidrig, wenn sie mittels wählbarem Opt-In durchgeführt wird: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.04.2015 – Az.: 6 U 33/14.
- In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass eine bloße Verlinkung auf ein rechtswidriges Internet-Angebot für die Annahme eines eigenen Wettbewerbsverstoßes ausreichen kann: BGH, Urt. v. 11.12.2014 – Az.: I ZR 113/13.
- Ein Online-Shop, der aus Polen importierten Digital-Kameras deutschsprachige Bedienungsanleitung nur digital (hier: auf CD-ROM) beifügt, verhält sich rechtmäßig und begeht keinen Wettbewerbsverstoß: LG Potsdam, Urt. v. 26.06.2014 – Az.: 2 O 188/13.
- Die Bezeichnung eines Ferienhauses als „Resort“ ist eine irrführender Wettbewerbsverstoß, da der Verbraucher eine touristische Ferienanlage erwartet, die über die bloße Unterkunft hinaus weitere Angebote beinhaltet: OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2014 – Az.: I-2 U 30/14.
- Eine Autoreply-E-Mail, die u.a. Werbung enthält, ist juristisch nicht als unverlangt zugesandte Werbung einzuordnen: LG Stuttgart, Urt. v. 04.02.2015 – Az.: 4 S 165/14.
- Wirbt ein Unternehmen bei eBay für ein Kfz-Artikel mit dem Hinweis „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“, schließt dies die Wettbewerbswidrigkeit nicht aus: LG Mönchengladbach, Urt. v. 03.11.2014 – Az.: 8 O 37/14.
- Die Werbung mit der Aussage „geprüftes eBay-Mitglied“ ist wettbewerbswidrig, da dieser Status von eBay inzwischen wieder abgeschafft wurde: LG Essen, Urt. v. 04.07.2014 – Az.: 45 O 8/14.
- In einem weiteren Urteil hat das LG Köln entschieden, dass Amazon für fehlerhafte UVP-Preise in seinen Angeboten haftet. Der Online-Riese kann sich nicht mit dem Argument verteidigen, es handle sich um bloße Ausreißer: LG Köln Urt. v. 02.10.2014 – Az.: 81 O 74/14.
- Macht ein Betroffener Ansprüche wegen unerlaubter E-Mail-Werbung geltend, muss er nachweisen, dass er auch Inhaber des betreffenden E-Mail-Accounts ist: LG Ulm, Beschl. v. 09.10.2014 – Az.: 1 S 74/14.
- Die Online-Werbung mit einer veralteten Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) führt den Verbraucher in die Irre und ist somit wettbewerbswidrig: LG Wuppertal, Urt. v. 24.02.2014 – Az.: 12 O 43/10.
- Die Werbung eines Online-Shops mit einer „Best Price“-Garantie ist irreführend, wenn der Verkäufer nicht in der vorderen Preisgruppe der Anbieter (Spitzenstellung) zu finden ist: LG Coburg, Urt. v. 13.03.2014 – Az.: 1 HK O 53/13.
- Das LG Köln hat entschieden, dass die Online-Dating-Plattform de nicht mit der Aussage „Jetzt kostenlos anmelden“ werben darf, wenn das ursprünglich kostenfreie Abo sich nach einem bestimmten Zeitablauf in ein kostenpflichtiges verwandelt: LG Köln, Urt. v. 19.08.2014 – Az.: 33 O 245/13.
- Die Werbung von Kabel Deutschland für eine Internet-Flatrate ist irreführend, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens für Filesharing-Anwendungen auf eine niedrige Geschwindigkeit gedrosselt wird: LG München I, Urt. v. 25.06.2014 – Az.: 37 O 1267/14.
- Die Werbung „Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert!“ im Online-Handel ist wettbewerbswidrig, wenn der Verkäufer keine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen hat: LG Frankenthal, Urteil vom 12.04.2013 – Az.: 1 HK 13/12.
- Die Deutsche Telekom darf bei Internet-Tarifen im Festnetz-Bereich, bei denen sie mit dem Begriff „Flatrate“wirbt, bei Erreichen eines bestimmten Traffics nicht drosseln: LG Köln, Urteil vom 30.10.2013 – Az.: 26 O 211/13.
- Ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unerlaubter E-Mail-Werbung bezieht nur auf die im Tenor enthaltenen Adressen und ist kein allgemeiner Anspruch: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2013 – Az.: 1 U 314/12.
- Die Möglichkeit, Dritten eine kurze E-Mail mit Hinweis auf die Homepage und einer Weiterempfehlung senden zu können, ist als unerlaubte Werbung einzustufen: BGH, Urteil vom 12.09.2013 – Az.: I ZR 208/12.
- Findet sich auf einer Webseite der Hinweis „Anzeige“, so ist dieser ausreichend, um den Vorwurf der wettbewerbswidrigen Schleichwerbung zu entkräften: OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 – Az.: 6 U 3/13.
- Die Verwendung von fremden Markennamen im Meta-Tags kann eine irreführende Werbung darstellen: EuGH, Urteil vom 11.07.2013 – Az.: C-657/11.
- Google AdWords-Anzeigen können mangels Platz zwar nicht alle Pflichtangaben des Heilmittelwerberechts enthalten, müssen jedoch mit einem deutlich erkennbaren Link zu den Pflichtangaben versehen sein: BGH, Urteil vom 06.06.2013 – Az.: I ZR 2/12.
- Eine Unterlassungserklärung, die sich auf die unerlaubte Zusendung von Briefpost-Werbung bezieht, gilt nicht für Fälle unverlangt zugesandter E-Mails: LG Heidelberg, Urteil vom 28.03.2013 – Az.: 3 O 183/12.
- „Versicherter Versand“ und „Echtheit der Ware“ bei Online-Verbraucherkauf irreführend: LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az.: 2-03 O 205/12.
- „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Werktage“ bei Online-Shops wettbewerbswidrig: OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012, Az.: 2 U 49/12.
Wettbewerbswidrige Online-Angebote
- Das Gericht gab in seiner Entscheidung dem Kläger Recht und beschloss, dass der Hinweis, mit dem der beklagte Textilen-Online-Shop geworben hat, dass die Preise 90% unter dem Neupreis liegen, wettbewerbswidrig sind. Die vom Kläger beanstandeten Preisangaben erwiesen sich nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG irreführend und nach § 6 Abs. 2 UWG unzulässig preisvergleichend.
KG Berlin, Beschl. v. 25.03.2021 – Az.: 5 U 15/20
- Es stellt keinen Rechtsbruch nach § 3a UWG des § 270a BGB dar, wenn ein Unternehmer ein Entgelt für die Zahlung eines Kunden via „PayPal“ und „Sofortüberweisung“ erhebt. Der § 270a BGB wird nicht verletzt, da beide Services eine zusätzliche Leistung anbieten (Bonitätsprüfung), welche die Zahlungsmethoden nach §270a BGB nicht ermöglichen.
BGH I ZR 203/19
- Darstellung der Bewertungen durch Bewertungsportal Yelp zulässig – Yelp darf Bewertungsdurchschnitt nur aufgrund empfohlener Beiträge berechnen: BGH, Urt. v. 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18.
- Die Tätigkeiten von wenigermiete.de (Lexfox) sind mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar. Angeboten wird u.a. ein Mietpreisrechner und die Durchsetzung der Rechte aus der Mietpreisbremse. Die Klägerin darf als Inkassodienstleisterin diesen Tätigkeiten „noch“ im Rahmen ihrer Befugnis, Forderungen einzuziehen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RDG), nachgehen: BGH, Urt. v. 27.11.2019 – Az. VIII ZR 285/18.
- Der Axel Springer Verlag hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde, die sich gegen Adblocker richtete, keinen Erfolg. Das BVerfG konnte in der vermeintlichen Wettbewerbsbehinderung keine Verletzung der Pressefreiheit feststellen, da aufgezwungene Werbeanzeigen nicht unter die Pressefreiheit fallen: BVerfG, Beschl. v. 22.08.2019 – Az.: Az. 1 BvR 921/19.
- Die Telekom darf ihr „StreamOn“-Angebot in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung nicht fortführen. Das „StreamOn“-Angebot verstößt zum einen gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität und zum anderen gegen europäische Roaming-Regelungen: VG Köln, Urt. v. 20.11.2018 – Az.: 1 L 253/18 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.07.2019 – Az.: 13 B 1734/18.
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Booking.com darf im Rahmen einer „engen Bestpreisklausel“ Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger als auf dem Portal anzubieten, denn die Klausel ist erforderlich, um „illoyales Umlenken von Kundenbuchungen“ zu verhindern, und daher nicht rechtswidrig. Eine „weite“ Bestpreisklausel, die Hotels zum Angebot zu den günstigsten Konditionen verpflichtet, ist jedoch rechtswidrig: OLG Düsseldorf Urt. v. 04.06.2019, Az. VI – Kart 2/16 (V).
- Die Dienstleistungen des Legal-Tech-Unternehmens Mietright GmbH, die über ihre Plattform Wenigermiete.de Verbrauchern Rechtsschutz in Mietsachen (etwa in Sachen Mietpreisbremse) anbietet, verstoßen nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und sind damit nicht unlauter. Allerdings darf sich die Legal-Tech-Gesellschaft nicht als Rechtsdienstleistungsgesellschaft bezeichnen. Dies sei irreführend: LG Berlin, Urt. v. 15.01.2019 – Az.: 15 O 60/18 (Pressemitteilung).
- Der Einsatz von Internet-Werbeblockern ist zulässig und stellt keinen unlauteren Wettbewerb dar. Der Vertrieb des Werbeblockers „AdBlock Plus“ mit den dazugehörenden Blacklisting- und Whitelisting-Funktionen stellt weder eine gezielte Behinderung noch eine aggressive geschäftliche Handlung dar: BGH, Urt. v. 19.04.2018 – Az.: I ZR 154/16.
- Das Verbot ausländischer Online-Casinos in Deutschland ist verfassungsgemäß: OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.04.2018 – Az.: 11 LA 501/17.
- Mitgliedsstaaten können Verbote für die rechtswidrige Ausübung von Beförderungsdiensten (hier UBER Pop) einführen und bei Nichtbeachtung eine strafrechtliche Verfolgung einleiten: EuGH, Urt. v. 10.04.2018 – Az.: C-320/16.
- Die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern fällt unter die Verkehrsdienstleistungen. Die Mitgliedstaaten können daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht wird: EuGH, Urt. v. 20.12.2017 – Az.: C-434/15.
- Das LG Bonn hat entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) nicht die kostenfreie „DWD WarnWetter-App“ anbieten darf, da diese nicht nur über amtliche Warnungen, sondern allgemein über das Wetter informiert und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig ist: LG Bonn, Urt. v. 15.11.2017 – Az.: 16 O 21/16.
- Adblocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Dies hat das OLG München in drei gegen den Betreiber der Open-Source-Software „AdBlock Plus“ gerichteten Parallelverfahren entschieden. Darüber hinaus hat das Gericht das Geschäftsmodell des Freischaltens von Werbung durch den Eintrag in eine sog. Whitelist gegen Entgelt nicht als aggressive geschäftliche Handlung qualifiziert. Wegen einer abweichenden Entscheidung des OLG Köln wurde indes die Revision zum BGH zugelassen: OLG München, Urt. v. 17.08.2017 – Az.: 29 U 1917/16, U 2184/15 Kart, U 2225/15 Kart.
- Ausgezeichnet.org-Siegel für Online-Shop ist irreführend: LG Köln, Urt. v. 01.08.2017 – Az.: 33 O 159/16.
- Der BGH hält die Mietwagen-App „Uber Black“ für wettbewerbswidrig, hält allerdings einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit für möglich und legt den Fall deshalb dem EuGH vor: BGH, Beschl. v. 18.05.2017 – Az.: I ZR 3/16.
- Preisvergleichsportale im Internet müssen über Provisionsvereinbarungen mit den gelisteten Anbietern informieren: BGH, Urt. v. 27.04.2017 – Az.: I ZR 55/16 (Pressemitteilung).
- Die Energieeffizienz von Elektrogeräten muss online direkt erkennbar sein. Ein mit „Mehr zum Artikel“ bezeichneter Link reicht nicht aus: BGH, Urt. v. 06.04.2017 – Az.: I ZR 159/16.
- Die Werbung eines Online-Vergleichsportals mit der Aussage, dass es „objektive Preisvergleiche“ biete, ist irreführend: OLG Hamburg, Urt. v. 09.02.2017 – Az.: 3 U 208/15.
- Die „Tagesschau-App“ war in der Form vom 15. Juni 2011 aufgrund ihres presseähnlichen Charakters unzulässig: OLG Köln, Urt. v. 30.09.2016 – Az.: 6 U 188/12.
- Kein Verstoß gegen die Buchpreisbindung bei Partnerprogramm mit einem Schulförderverein: BGH, Urt. v. 21.07.2016 – Az.: I ZR 127/15.
- Zur irreführenden Werbung durch Kundenbewertungen im Internet: BGH, Urt. v. 21.01.2016 – Az.: I ZR 252/14.
- Das Setzen eines Links kann eine geschäftliche Handlung darstellen, ohne dass dadurch eine wettbewerbsrechtliche Haftung desjenigen begründet wird, der den Link gesetzt hat. Der Unternehmer, der einen Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite allerdings zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt: BGH, Urt. v. 18.06.2015 – I ZR 74/14.
- Das Angebot und der Vertrieb einer Werbeblocker-Software („Adblocker“) stellen weder eine wettbewerbswidrige Behinderung noch eine Urheberrechtsverletzung noch einen Kartellrechtsverstoß dar: LG Hamburg, Urt. v. 21.04.2015 – Az.: 416 HKO 159/14; Urt. v. 25.11.2016 – Az.: 315 O 293/15; LG München I, Urt. v. 27.05.2015 – Az.: 37 O 11673/14 sowie 37 O 11843/14; Urt. v. 22.03.2016 – Az.: 33 O 5017/15; LG Köln, Urt. v. 29.09.2015 – Az.: 22 O 132/14; LG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2015 – Az.: 11 O 238/15; a.A. LG Frankfurt, Beschl. v. 26.11.2015 – Az.: 3-06 O 105/15; LG Hamburg, Urt. v. 03.05.2016 – Az.: 308 O 46/16. Zur Wettbewerbswidrigkeit des Whitelisting-Modells OLG Köln, Urt. v. 24.06.2016 – Az.: 6 U 149/15.
- Das LG Arnsberg hat entschieden, dass die Klausel „Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“ in einem Online-Shop wettbewerbswidrig ist: LG Arnsberg, Urt. v. 03.09.2015 – Az.: I-8 O 63/15.
- Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Verbot der Smartphone-Apps UberPOP und UberBlack oder vergleichbarer Apps zur gewerblichen Vermittlung von Personenförderungen im Land Berlin weiterhin Bestand hat. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 11 L 353.14 Berlin) bestätigt: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2015 – Az.: OVG 1 S 96.14.
- Ein Unternehmen, das erfährt, dass es fehlerhaft in Online-Telefonverzeichnisse eingetragen wurde, muss aktiv werden und auf Korrektur der Einträge drängen. Ansonsten verhält es sich wettbewerbswidrig: OLG Köln, Urt. v. 12.12.2014 – Az.: 6 U 101/14.
- Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet: BGH, Urt. v. 19.03.2015 – Az.: I ZR 94/13.
- Ein Webseiten-Betreiber, der eine entsprechende Unterlassungserklärung abgibt, muss dafür sorgen, dass seine zu unterlassenden Handlungen auch nicht mehr im Google Cache angezeigt werden: OLG Celle, Urt. v. 29.01.2015 – Az.: 13 U 58/14.
- Ein Online-Shop muss es nicht hinnehmen, dass auf seiner Webseite ungewollt Einblendungen von Preisvergleichen durch den Anbieter einer Antiviren-Software erfolgen: LG Hamburg, Urt. v. 28.01.2015 – Az.: 416 HKO 163/14 (Pressemitteilung).
- Die AGB-Klausel „Es gilt deutsches Recht“ in einem Online-Shop verstößt gegen geltendes Recht und ist damit wettbewerbswidrig. Das LG Oldenburg sah hierin einen Verstoß gegen geltendes AGB-Recht, da die Bestimmung den Verbraucher aus dem Ausland benachteilige. So würde versucht, die zwingenden Vorschriften des ausländischen Verbraucherrechts zu umgehen, was jedoch unzulässig sei: OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.09.2014 – Az.: 6 U 113/14.
- Das OLG Köln hat erneut entschieden, dass der Amazon-Händler für fehlerhafte UVP-Preise von Amazon haftet, auch wenn er auf die Informationen keinerlei Einwirkungsmöglichkeit hat: OLG Köln, Urt. v. 28.05.2014 – Az.: 6 U 178/13.
- Wird ein Angebot nicht unerheblich in den Leistungen eingeschränkt, muss dies bereits in den Informationen im Rahmen des Online-Banners mitgeteilt werden: OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.08.2014 – Az.: I-20 U 175/13.
- Im Rahmen eines aktuellen Ordnungsmittelbeschlusses hat das AG Hamburg noch einmal klargestellt, dass das Single-Opt-In-Verfahren (Anmeldung für einen Emaildienst lediglich über Eingabe der eigenen Email-Adresse auf Website) nicht ausreichend ist, um rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten auf einem Online-Portal auszuschließen: AG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 – Az.: 5 C 78/12.
- Dem Online-Riesen Amazon wurde gerichtlich verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Zusätzlich wurde er zur Anzeige von Grundpreisangaben verpflichtet: LG Köln, Urt. v. 06.11.2014 – Az.: 31 O 512/13.
- Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für von Amazon begangene Wettbewerbsverstöße: OLG Köln, Beschl. v. 23.09.2014 – Az.: 6 U 115/14.
- Das US-Startup Uber bleibt im Bundesland Berlin weiterhin verboten: VG Berlin, Beschl. v. 26.09.14 – Az.: VG 11 L 353.14.
- Google darf User, die an die E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ schreiben, nicht einfach auf ihre Hilfeseiten und Kontaktformulare verweisen und jede weitere Kommunikation per E-Mail verweigern: LG Berlin, Urt. v. 28.08.2014 – Az.: 52 O 135/13.
- Die auf dem Portal de bestehende Pflicht für Kunden, die Entgelte 1 Jahr im Voraus zu bezahlen, ist wettbewerbswidrig: OLG Dresden, Urt. v. 19.08.2014 – Az.: 14 U 603/14.
- Vereint ein Unternehmen in einem einzigen Dokument unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Vertragstypen, so ist dies wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die einzelnen Belehrungen klar und deutlich voneinander getrennt sind und der Verbraucher leicht erkennen kann, welche Erklärung für ihn gilt: OLG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2014 – Az.: 2 U 98/13.
- Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht auch dann, wenn der Online-Shop eines Konkurrenten derzeit nicht aktiv ist: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 03.07.2014 – Az.: 6 U 240/13.
- Der Messenger-Dienst WhatsApp muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch) in deutscher Sprache anbieten: LG Berlin, Urteil vom 09.05.2014 – Az.: 15 O 44/13.
- Wettbewerbswidrig handelt, wer als Webseitenbetreiber bei der Erhebung von lediglich pseudonymisierten Daten nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweist: LG Frankfurt a.M., Urteil vom. 18.02.2014 – Az.: 3-10 O 86/12.
- Wer bewusst eine „Tippfehler-Domain“ registriert hat und nicht unübersehbar darauf hinweist, dass möglicherweise die falsche Seite aufgerufen wurde, verstößt unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG. Ein Anspruch auf Löschung besteht jedoch nicht ohne Weiteres, da auch eine zulässige Nutzung der Domain denkbar ist: BGH, Urteil vom 22.01.2014 – Az.: I ZR 164/12.
- Der Hinweis auf eine veraltete Gesetzesnorm in einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung begründet nicht immer einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß: OLG Brandenburg, Urteil vom 08.10.2013 – Az.: 6 U 97/13 (Pressemitteilung).
- Nicht jede Weiterleitung von einer gerichtlich verbotenen Domain auf eine gänzlich andere stellt einen Verstoß gegen die Untersagung dar: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.08.2013 – Az.: 6 W 67/13.
- Die Beschriftung des Bestellbuttons mit „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen der Button-Lösung des § 312g III BGB und ist somit wettbewerbswidrig: LG Berlin, Urteil vom 17.7.2013 – Az.: 97 O 5/13.
- Der Vorschlag, wechselseitig auf die Abgabe von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärungen zu verzichten, ist nicht rechtmissbräuchlich, wenn es sich um eine pragmatische Lösung mit dem Ziel ein beiderseitiges künftiges wettbewerbskonformes Verhalten zu erreichen handelt: OLG Bremen, Beschluss vom 01.07.2013 – Az.: 2 U 44/13.
- Es liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn eine Anwaltskanzlei, die zahlreiche Abgemahnte in P2P-Filesharing-Sachen vertritt, gegenüber den abmahnenden Rechteinhaberin unwahre Tatsachen aufstellt: BGH, Urteil vom 10.01.2013 – Az.: I ZR 190/11.