Persönlichkeitsrechte
- Werbung mit öffentlich getätigten Äußerungen einer Person kann im Einzelfall zulässig sein, ohne dass diese Kenntnis davon oder zugestimmt hat. In Betracht kommt ein Unterlassungsanspruch, der sich auf eine Verletzung des Namensrechts, des allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder des Datenschutzrechts des Betroffenen stützt. Bei der Prüfung einer eventuellen Verletzung kommt es auf eine Abwägung im Einzelfall an, etwa ob der Werbe- oder Imagewert des Betroffenen ausgenutzt wurde, die fachliche Kompetenz auf das beworbene Produkt übertragen wurde, ob ein fachlicher Informationswert bestand sowie auf die Gestaltung der konkreten Werbung. Die Verletzung wurde im vorliegenden Fall verneint; die Revision zum BGH ist zugelassen.OLG Köln Urt. v. 28.10.2021, Az. 15 U 230/20
- In dem Verfahren vor dem OLG Frankfurt ging es um die Klage einer Polizistin, die für wenige Sekunden in einem Musikvideo auf YouTube zu sehen war, das zu Werbezwecken gezeigt wurde. Das Gericht hat ihr eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zugesprochen und die Beklagte auf Schadensersatz i.H.v. 2000 €verurteilt. Es war der Ansicht, dass das Schutzinteresse der Beamtin das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege. Auch die öffentliche Meinungsbildung über den Polizeieinsatz wäre ohne die Teilnahme der Polizistin möglich. Ferner gelten für die Verbreitung der Bilder eines Polizeibeamten im Einsatz die gleichen Regeln wie für Privatpersonen.
OLG Frankfurt Az. 13 U 318/19
- Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat in einem Urteil über die Klage einer Person nicht-binären Geschlechts wegen einer Diskriminierung ihrer geschlechtlichen Identität entschieden.Die Pflichtangabe von „Herr“ oder „Frau“ verletze
Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG.Dieses Recht schütze auch die geschlechtliche Identität. Dies gelte unabhängig davon, ob die Person dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden könne oder nicht. „Für das Auftreten in einer bestimmten Geschlechtsidentität ist nach allgemeinem Verständnis die Anredeform von zentraler Bedeutung“, erklärte die Kammer. Um die Dienstleistungen eines Unternehmens zu nutzen, sei das Geschlecht des Kunden in der Regel Kunden völlig irrelevant. Man könne daher eine andere Grußformel, etwa „Guten Tag“, schaffen oder auf eine geschlechtsspezifische Anrede gänzlich verzichten.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Frankfurt a.M. Urteil vom 3. Dezember 2020 (Az. 2-13 O 131/20)
- Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.Das BVerfG entschied über eine Kündigung, die aufgrund der Äußerung der Worte „Ugah, Ugah!“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen erging. Die Kündigung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und stellt vor allem keine Verletzung des Grundrechts auf Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 I GG dar, da die Äußerung eine Menschenverachtende Diskriminierung darstellt. Diese lässt sich nicht unter Berufung auf Art. 5 I GG rechtfertigen.Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. November 2020 – 1 BvR 2727/19
- Der 1. Senat des BVerfG hat §6a II 1 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern für mit Art. 2 I in Verbindung mit Art. 1 I GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) unvereinbar und damit nichtig erklärt.Aufgrund der gesteigerten Belastungswirkung einer erweiterten Nutzung einer Verbunddatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste muss diese dem Schutz von besonders gewichtigen Rechtsgütern dienen und auf der Grundlage präzise bestimmter und normenklarer Regelungen an hinreichenden Eingriffsschwellen gebunden sein. §6a II 1 ATDG genüge diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen der hypothetischen Datenneuerhebung nicht („informationelles Trennungsprinzip“)Beschluss vom BVerfG vom 10. November 2020 – Az.: 1 BvR 3215/15
- Die Abbildung eines Tina Turner Doubles auf einem Plakat der Tribute Show „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ verletzt Tina Turners Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG). Aufgrund der Verwechslungsgefahr ist eine Einwilligung erforderlich: LG Köln, Urt. v. 22.01.2020 – Az.: 28 O 193/19.
- Eine heimliche Aufnahme in einem Pflegeheim, die eine Pflegerin bei der verdeckten Verabreichung von Medikamenten zeigt und bei „Team Wallraff“ ausgestrahlt wurde, ist zulässig. Das Interesse, auf offensichtliche Missstände in dem Heim hinzuweisen, wiegt höher als das Persönlichkeitsrecht der Pflegerin: OLG Dresden, Urt. v. 24.09.2019 – Az.: 4 U 1401/19.
- Die Polizei darf keine Fotos von Demonstrationen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit machen und veröffentlichen. Dieses Vorgehen stellt aufgrund ihrer einschüchternden Wirkung einen Eingriff in das Versammlungsgrundrecht dar. Zudem mangelt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.09.2019 – Az.: 15 A 4753/18.
- Heimlich erstellte Ton- und Filmaufnahmen, hier entstanden bei „Team Wallraff“-Recherchen in einer geschlossenen Psychatrie, können einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn sie nicht gesendet werden. Schon die Weitergabe an Dritte kann das Persönlichkeitsrecht und etwaige Straftatbestände erfüllen: OLG Köln, Urt. v. 18.07.2019 – Az.: 15 W 21/19.
- Bild.de durfte 2015 nicht in identifizierender Weise über den Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayer berichten. Dem Verurteilten steht ein Recht auf Vergessenwerden bzw. ein Recht auf Resozialisierung zu. Auch ein von ihm geführter Zivilprozess bietet keinen Anlass zur erneuten Berichterstattung über die Tat, die vor 18 Jahren geschehen ist: BGH, Beschl. v. 23.07.2019 – Az.: VI ZR 291/17.
- Zwei Zehntklässler dürfen vorläufig vom Schulunterricht suspendiert werden, wenn sie heimlich Fotos und Videos von Lehrkräften angefertigt haben und diese an einen Mitschüler weitergeleitet haben, der sie anschließend auf Instagram verbreitet hat: VG Berlin, Beschl. v. 07.06.2019 – Az.: VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19.
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Die Bild-Zeitung ging mit ihrer Berichterstattung über die in erpresserischer Absicht erfolgte Veröffentlichung von intimen Aufnahmen im Internet, die Sängerin Lena Meyer-Landrut zeigten, zu weit. Das Persönlichkeitsrecht überwiege primär wegen der „Anlockwirkung“ der Berichte, in denen es u.a. hieß „mit ein paar Klicks kann jeder die Dateien sehen“. Zudem habe die Bild zu detailliert über die Bilder berichtet: BGH, Urt. 30.04.2019 – Az.: VI ZR 360/18.
- Ein Gastwirt, der in einem rechtswidrigen Fernsehbeitrag des MDR mit der italienischen Mafia in Verbindung gebracht wurde und dadurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, hat Anspruch auf Ersatz von weiteren Rechtsverfolgungskosten, die dadurch entstanden sind, dass er Uploader, die den Beitrag erneut auf YouTube hochgeladen haben, auf Unterlassung in Anspruch genommen hat: BGH, Urt. v. 09.04.2019 – Az.: VI ZR 89/18.
- Fotos aus dem Privatleben, die eine prominente Person beim Fahren ohne Fahrradhelm zeigen, dürfen veröffentlicht werden, wenn die Person zuvor eine Kampagne für Fahrradhelme unterstützt hat. Fotos, die die Tochter der Klägerin zeigen, sind jedoch aufgrund der besonders geschützten Eltern-Kind-Situation unzulässig: OLG Köln, Urt. v. 28.03.2019 – Az.: 15 U 155/18.
- Schon die bloße Möglichkeit, von einer Überwachungskamera des Nachbarn erfasst zu werden, die auf den Gemeinschaftsgarten eines Hauses gerichtet war, kann im konkreten Einzelfall unzumutbar i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG sein. Ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht liegt schon dann vor, wenn der Betroffene eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müsse: AG München, Urt. v. 28.02.2019 – Az.: 484 C 18186/18 WEG.
- Die Zeitschrift „Computer Bild“ darf ein Bildnis des Prominenten Jan Böhmermann ohne dessen Zustimmung in einem auch werblichen Medienbericht (mit der Überschrift „Leser Aktion Freenet TV DVB-T2-Receiver für HD-TV ENDLICH SCHARF“) nutzen: OLG Köln, Urt. v. 21.02.2019 – Az.: 15 U 46/18.
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Ein ehemaliger Torwart der Fußball-Nationalmannschaft muss die Abbildung auf einer Sammelkarte dulden, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht an seinen zeitgeschichtlichen Bildnissen hinter das presserechtliche Publikationsinteresse eines Sportverlages an deren Verwendung zurücktritt: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.08.2018 – Az.: 11 U 156/16.
- Eine Geldentschädigung in Höhe von 500 Euro ist ausreichend und angemessen, wenn Nacktbilder über WhatsApp weiter verbreitet werden, die Bilder aber ursprünglich von der abgebildeten Frau selbst gefertigt und weitergegeben worden sind: OLG Oldenburg, Urt. v. 06.04.2018 – Az.: 13 U 70/17.
- Der Betreiber einer Internet-Suchmaschine ist nicht verpflichtet, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Der Suchmaschinenbetreiber muss erst reagieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt: BGH, Urt. v. 27.02.2018 – Az.: VI ZR 489/16.
- Der Schauspieler Til Schweiger muss einen öffentlichen Facebook-Post, in dem er den vollständigen Namen einer Frau preisgab, die ihn zuvor in einem privaten Chat angeschrieben hatte, nicht löschen: LG Saarbrücken, Beschl. v. 23.11.2017 – Az.: 4 O 328/17.
- Ex-Geschäftsführer hat kein Recht auf Vergessen bei sechs Jahre alten Berichten: LG Frankfurt a.M., Urt. 26.10.2017 – Az.: 2-03 O 190/16.
- Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Boykottaufrufe über Facebook unter Umständen zulässig sind: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.08.2017 – Az.: 16 U 255/16.
- Kein Zugriff der Eltern auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter: KG Berlin, Urt. v. 31.05.2017 – Az.: 21 U 9/16.
- Kein Schmerzensgeldanspruch einer Minderjährigen bei Veröffentlichung von Nacktfotos: LG Duisburg, Urt. v. 27.03.2017 – Az.: 2 O 438/14.
- Zitate aus der privaten E-Mail-Korrespondenz zwischen zwei Personen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen: LG Hamburg, Urt. v. 10.03.2017 – Az.: 324 O 687/16.
- Suchmaschinenbetreiber sind nicht zur Überprüfung eventueller Persönlichkeitsrechtsverletzungen verpflichtet: OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2016 – Az.: 6 U 2/15.
- Kein „Schmerzensgeld“ wegen Beleidigung per SMS: BGH, Urt. v. 24.05.2016 – Az.: VI ZR 496/15.
- Internetpranger der BILD-Zeitung rechtswidrig: OLG München, Urt. v. 17.03.2016 – Az.: 29 U 368/16.
- Der Überflug eines fremden Grundstücks mit einer Kamera-Drohne löst aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Unterlassungsanspruch aus: AG Potsdam, Urt. v. 16.04.2015 – Az.: 37 C 454/13.
- Eltern haben einen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes: LG Berlin, Urt. v. 17.12.2015 – Az.: 20 O 172/15.
- Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor gesendete Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat: BGH, v. 15.12.2015 – Az.: VI ZR 134/15.
- Das OLG Hamburg ist der Ansicht, dass ein Webseiten-Betreiber, der ältere Nachrichten in einem Online-Archiv bereithält, diese so modifizieren muss, dass Suchmaschinen diese nur noch begrenzt auffinden: OLG Hamburg, Urt. v. 07.07.2015 – Az.: 7 U 29/12.
- Das Ärzte-Bewertungsportal de ist nicht nur ab Kenntnis zur Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen verpflichtet. In den Fällen, in den für die getroffene Bewertung des Arztes keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte bestehen, müssen zusätzlich auch schlechte Benotungen entfernt werden: OLG München, Beschl. v. 17.10.2014 – Az.: 18 W 1993/14.
- Es liegt dann keine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor, wenn das Bild einer Politikerin (hier: FDP-Spitzenkandidatin Bezirk Hamm) unerlaubt für eine Foto-Montage verwendet wird, da es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt: LG Dortmund, Beschl.v. 20.04.2015 – Az.: 34 Qs 79/14.
- Die Äußerung eines Politikers im Wahlkampf via Twitter „Ab sofort empfehle ich, nicht mehr zum Friseur …in #… zugehen. Inhaber ist ein #AFD ler. Man weiß nie, wo die Schere ansetzt.“ über einen AfD-Politiker ist kein unzulässiger Boykottaufruf, sondern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt: OLG Dresden, Urt. v. 05.05.2015 – Az.: 4 U 1676/14.
- Ein Schüler, der unerlaubt Passwörter an Mitschüler weitergibt, kann zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen werden: VG Stuttgart, Beschl. v. 16.03.2015 – Az.: 12 K 1320/15.
- Eine Hostess, die auf einer Prominentenparty im Auftrag einer Promotion-Agentur Aktionsware verteilt, willigt konkludent in die Veröffentlichung von Fotos auf einem Eventportal ein: BGH, Urt. v. 11.11.2014 – Az.: VI ZR 9/14.
- Ein Geschädigter, über den auf anonymen Webseiten rechtswidrige Äußerungen aufgestellt werden, hat keinen Anspruch gegen die Bezirksregierung Düsseldorf, dass diese entsprechende Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider erlässt, um den Zugang zu den anonymen Seiten zu unterbinden: VG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.2014 – Az.: 27 K 7499/13.
- Google ist ab Kenntnis verantwortlich für rechtswidrige Suchmaschinen-Snippets. Der Kläger monierte mehrere persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte, die auf Webseiten Dritter wiedergegeben waren und die Google zum Teil als Suchmaschinen-Snippet anzeigte: LG Hamburg, Urt. v. 07.11.2014 – Az.: 324 O 660/12.
- Ein Unternehmer muss grundsätzlich auch eine kritische, ihn persönlich identifizierende Berichterstattung auf einer Webseite hinnehmen. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo es sich um unzulässige Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptung handelt: LG Berlin, Urt. v. 21.11.2014 – Az.: 27 O 423/13.
- Facebook darf vorerst auch weiter Nutzer sperren, die keinen Klarnamen angeben: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 22.04 2013 – Az.: 4 MB 10/13 und 11/13.
- Ein Domain-Registrar, der bei Persönlichkeitsverletzungen, die ein Kunde auf den bei ihm registrierten Domains begeht, ab Kenntnis nicht aktiv wird und notfalls die Domain deaktiviert, haftet als Mitstörer: KG Berlin, Beschl. v. 10.07.2014 – Az.: 10 W 142/13.
- Werden Intimfotos von Personen (Sexting) unerlaubt per WhatsApp weitergegeben, handelt es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung, die ein Schmerzensgeld begründet: LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.05.2014 – Az.: 2-03 O 189/13.
- Der BGH hat den Anspruch eines Arztes auf Löschung aus einem Online-Ärztebewertungsportal abgelehnt, da das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung das Recht des Portalbetreibers auf Kommunikationsfreiheit nicht überwiege: BGH, Urt. v. 23.09.14 – Az.: VI ZR 358/13.
- Ein Unternehmer hat keinen Anspruch gegen das Bewertungsportal Yelp, dass „nicht empfohlene Beiträge“ in anderer Weise angezeigt werden. Insbesondere besteht kein keine Pflicht für Yelp, diese Bewertungen als „empfohlene Beiträge“ anzeigen zu müssen: LG Berlin, Urt. v. 27.03.2014 – Az.: 27 O 748/13 (Pressemitteilung).
- Keine behördliche Internet-Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Gaststätte: OVG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 2013 – Az.: 6 B 10035/13.
- Die Online-Veröffentlichung von Fotos eines rechtsradikalen Demo-Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld: AG Friedberg, Urt. 06.08.2014 – Az.: 2 C 1141/13 (11).
- Ehrverletzende Äußerungen auf der Online-Plattform Facebook können grundsätzlich auch in verdeckter Form geschehen. Es ist nicht erforderlich, dass der Betroffene ausdrücklich namentlich benannt wird: AG Bad Segeberg, Beschl. v. 10.04.2014 – Az.: 17a C 49/14.
- Intimfotos: Die Einwilligung in die Anfertigung von Intimfotos schließt den Widerruf des Einverständnisses für die Zukunft nicht aus. Liegen z.B. veränderte Umstände vor (Ende einer Liebesbeziehung), kann das Recht auf Kunstfreiheit und Eigentum hinter dem Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten zurücktreten, mit der Folge, dass die Löschung der elektronischen Vervielfältigungsstücke verlangt werden kann: OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2014 – Az.: 3 U 1288/13.
- Google muss auf Verlangen Bilder, die rechtswidrig die Intimsphäre des Betroffenen verletzen, aus der Bildersuche entfernen: LG Hamburg, Urteil vom 24.01.14 – Az.: 324 O 264/11.
- Die Bezeichnung einer anderen Person als „durchgeknallte Frau“ kann je nach Kontext als ehrverletzend qualifiziert werden und damit nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein: BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013 – Az.: 1 BvR 194/13.
- Dem Betroffenen einer identifizierenden Berichterstattung steht kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu, wenn das öffentliche informationsinteresse an einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung überwiegt: OLG Hamm, Beschlüsse vom 07.08.2013 und 23.09.2013 – Az. 3 U 71/13.
- Die Verurteilung eines Online-News-Portal für rechtswidrige User-Kommentare ab Kenntnis ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar: EGMR, Urteil vom 10.10.2013 – Az.: 64569/09.
- Der Ausdruck „Hühnerstall“für ein Hotel auf einem Online-Bewertungsportal ist eine zulässige Meinungsäußerung: OLG München, Urteil vom 11.09.2013 – Az.: 4 U 88/13.
- Einer Person, die den Vornamen Mauricius hat, steht kein Anspruch auf die Domain „mauricius.de“ zu, da sich der Schutz des § 12 BGB nicht allein auf den Vornamen stützen kann: OLG München, Urteil vom 04.07.2013 – Az.: 29 U 5038/12.
- Ein Betroffener, über den unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber einer Online-Bewertungsplattform: LG München I, Urteil vom 03.07.2013 – Az.: 25 O 23782/12.
- Auch wenn geschäftliche Mails mit einem Vertraulichkeitsdisclaimer versehen sind, stellt eine Veröffentlich keine Unternehmenspersönlichkeitsrechtverletzung dar. Dem Disclaimer komme keine rechtliche Relevanz zu. Es handle sich um eine einseitige Erklärung, die keine rechtlichen Verpflichtungen des Empfängers begründen könne: OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012 – Az.: 5 U 5/12.
- Die Domain „Aserbaidschan.de“ verletzt die Namensrechte der Republik Aserbaidschan und ist unzulässig: KG Berlin, Urteil vom 07.06.2013 – Az.: 5 U 110/12.
- Die Äußerung „1 von 5: Miserabler Service von X Computersysteme, Kundenfreundlich ist anders!“ auf Amazon.de ist eine zulässige Kundenbewertung: LG Köln, Urteil vom 08.05.2013 – Az.: 28 O 452/12.
- Die Bewertungsplattform HolidayCheck.com haftet nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen, die ein User im Rahmen einer Bewertung abgibt: KG Berlin, Urteil vom 16.04.2013 – Az.: 5 U 63/12.
- Ein Autor, dessen Namen ungefragt im Impressum einer Fachzeitschrift erscheint, hat einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz: LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013 – Az.: 2a O 235/12.
- Ein Verein hat keinen Anspruch, dass ein Internet-Portal die Veröffentlichung von Hunde-Ahnentafeln mit dem Namen des jeweiligen Züchters unterlässt: LG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2013 – Az.:13 O 351/12.
- BGH zur Zulässigkeit von Online-Berichterstattung über laufende Strafverfahren: BGH, Urteil vom 19.03.2013 – Az.: VI ZR 93/12.
- Bei amtlichen Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Mängel dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden: VGH München, Beschlüsse vom 18.03.2013 – Az.: 9 CE 12.2755 u.a.
- Das Veröffentlichen privater Nachrichten auf Facebook stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit vorliegt: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2013 – Az.: 7 W 5/13.
- Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ in einem Internetforum ist zulässige Meinungsäußerung: BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 – Az.: 1 BvR 2979/10.
- Zur Zulässigkeit von Bewertungsportalen: OLG Hamburg, Urteil vom 18.01.2012 – Az.: 5 U 51/11.