Uber, Airbnb & Co. – Die Probleme der Shareconomy
Vanessa Zoltkowski, Universität Hamburg
Viele Menschen nutzen das Internet, um günstigere Alternativen der alltäglich genutzten Dinge oder auch Reisen ausfindig zu machen. So ist es auch im Fall von Airbnb und Uber. Bei Uber finden Menschen eine günstigere Alternative sich fortzubewegen, ohne selbst im Besitz eines Fahrzeugs zu sein. Bei Airbnb hingegen wird der Aufenthalt in Städten zu günstigeren Preisen von Privatpersonen angeboten. Beide Modelle sind Formen der Shareconomy. Bei der Shareconomy steht grundsätzlich das Teilen von bestimmten Gütern und Diensten im Vordergrund.
Das Geschäftsmodell von Airbnb und seine rechtlichen Probleme
Das im Jahre 2008 gegründete Unternehmen Airbnb (Abk. für Airbed and Breakfast) wird als ein „Community-Marktplatz für Buchungen und Vermittlungen von Unterkünften“ bezeichnet. Personen können sich auf der Plattform anmelden, um ihre eigene Wohnung an Reisende zu vermitteln oder die Reisenden melden sich dort an, um eine geeignete Wohnung für den Aufenthalt in einer anderen Stadt zu finden.
Bei Airbnb kann sich jeder kostenlos durch ein selbsterstelltes Profil oder durch seinen Facebook-Account registrieren. Des Weiteren wird die Plattform ebenso als kostenlose App angeboten. Auf der Plattform kann man anschließend seine ganze Wohnung oder Haus oder wahlweise nur einzelne Zimmer anbieten. Der Interessent gibt danach an, wie lange und mit wie vielen Personen er sich in der Wohnung aufhalten will. Die Kommunikation des Anbieters und des Interessenten erfolgt über Airbnb. Auf diese Weise erfolgt ebenfalls die Zahlung des fälligen Betrages beim Zustandekommen eines Mietvertrages.
Aufgrund der hohen Resonanz bietet Airbnb eine Vielfalt von möglichen Übernachtungsmöglichkeiten. Viele Touristen weichen mittlerweile von den Hotels, welche in den letzten Jahren vom Preisniveau in den Großstädten deutlich gestiegen sind, auf Wohnungen in der Nähe von Szenevierteln oder der Innenstadt aus.
Airbnb verfolgt eine konkretere Zielgruppe als die allgemeine Hotelbranche. Das Unternehmen zielt vor allem auf junge Leute ab. Ob allein, als Paar oder in Freundesgruppen, alles ist dabei. Aber auch Geschäftsleute fallen unter die Zielgruppe von Airbnb. Mit der Kampagne live there wird deutlich, dass Airbnb sich erweitern will. Nun werden auch Familien als Zielgruppe anvisiert. Airbnb deckt also zwar ein weites Feld an unterschiedlichen Zielgruppen, einige andere wiederum nicht, weshalb sich die Hotels dennoch in den Städten etablieren.
Hinzukommend fördert Airbnb den sogenannten Boom der Tourismusbranche. Auch das Interesse an Wochenendausflügen wird durch Airbnb gestärkt. Zudem können aufgrund des teils günstigeren Angebots viele Menschen Urlaub machen, die es sich zuvor nicht leisten konnten. Allerdings ist die Konkurrenz zu den Hotels weltweit unabdingbar, zumal Hotels ihr führendes Gewerbe anzeigen müssen. Außerdem erzielt der Staat nicht die gleichen steuerlichen Einnahmen. Somit erhalten die Vermieter, die ihre Wohnungen als Inserat ins Netz auf die Plattform stellen, einen steuerlichen Vorteil gegenüber den Hotels.
Wohnraumentzug
Ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit Airbnb entsteht bei dem sogenannten Wohnungssharing durch eine zweckentfremdete Nutzung von Wohnraum. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Wohnungsmangels in diversen deutschen Großstädten haben Städte, wie Hamburg und Berlin, bestimmte Regulierungsmechanismen gesetzlich verankert, sodass der bereits entstandene Wohnraum auch nur dem Wohnen bestimmt ist.
In Hamburg darf seit Mai 2013 gemäß § 9 HmbWoSchG die eigene Wohnung nicht zweckentfremdet benutzt werden. Unter der Zweckentfremdung versteht man das wiederholte Vermieten einer Wohnung über mehrere Tage oder Wochen, das den Anschein einer Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung erweckt. Stellt der Gastgeber seine Wohnung bei Airbnb ein und untervermietet er die Wohnung dann auch häufig, liegt eine solche Zweckentfremdung vor.
Allerdings enthält das Gesetz auch eine Ausnahme im § 9 Abs. 2 HmbWoSchG. So darf die Wohnung in einem halben Jahr innerhalb des Jahres auch an andere untervermietet werden. Demnach findet keine Zweckentfremdung des Wohnraums statt. Somit muss sich der Gastgeber über die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes gründlich informieren, bevor er bewusst mit der Untervermietung der Wohnung Geld verdienen möchte. Ansonsten drohen Gastgebern bei einem rechtswidrigen Verhalten hohe Geldbußen.
Haftungsfragen
Allerdings stellt sich die Frage, wer im Falle eines Schadens haftet, wenn also beispielsweise das Bett infolge einer Party in der Wohnung von den Besuchern zerstört wird. Wie kann sich der Gastgeber schützen, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt?
Für den Eintritt des Schadens entwickelte Airbnb im Jahr 2011 eine sogenannte „Airbnb-Gastgebergarantie“. Das Unternehmen übernimmt dabei einen Sachschadenswert bis zu 800.000 Euro. Allerdings sind von der Gastgebergarantie keine Haustiere, Bargeld und Sicherheiten umfasst. Ebenso sind Schäden in gemeinsam genutzten Bereichen von der Garantie nicht erfasst.
In der Gastgebergarantie sind zudem diverse Bedingungen aufgelistet, die eingehalten werden müssen, bevor der Geschädigte sich an Airbnb erfolgreich wenden kann. Somit kann sich das Procedere in die Länge ziehen bis das Geld endgültig beim Geschädigten ankommt.
Das Unternehmen selbst rät den Vermietern, dass sie eine Kaution beanstanden sollen. Auch dieses Procedere kann durch Airbnb geschehen. So zahlt der Interessent die Kaution auf ein Airbnb-Konto. Im Falle eines durch den Untermieter entstandenen Schadens in der Wohnung hat der Gastgeber die Möglichkeit, das Unternehmen mit nötigen Beweisfotos zu kontaktieren, um anschließend die Kaution des Untermieters zu erhalten. Auf diese Weise kann der Gastgeber sicher und schnell eine Zahlung zur Tilgung der Kosten erhalten.
Doch wie sieht es aus, wenn dem Gast selbst während seines Aufenthalts in der Wohnung etwas passiert, weil der Gastgeber nicht für ausreichend Sicherheit gesorgt hat? So ist beispielsweise im Jahr 2013 eine kanadische Touristin in ihrem besuchten Airbnb-Apartment durch eine Kohlenmonoxidvergiftung verstorben, da der Gastgeber keine Rauchmelder installiert hatte.
In einem solchen Fall weist Airbnb in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass das Unternehmen keine eigenen Qualitätskontrollen vor Ort vornimmt und jeder Gastgeber für die eigene Wohnung haftet. Das Unternehmen versteht sich selbst als Vermittler, bei dem man einen Wohnungsvergleich hat und dort auch buchen kann. Vergleichbar ist dieses Prinzip mit den bekannten Hotelsuchmaschinen wie Trivago und Co.
So ist den Untermietern zu empfehlen, beim Betreten der durch Airbnb angemieteten Wohnung sich über die Sicherheitsvorkehrungen ein Bild zu machen. Hält man die Wohnung trotz dessen für unsicher, kann man immer noch von Airbnb eine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages verlangen.
Zwischenfazit
Zusammenfassend bringt Airbnb zwar wirtschaftlich einige Vorteile mit sich. Allerdings birgt das System einige juristische Probleme und Unklarheiten. Gastgeber müssen sich über das jeweilige Landesrecht informieren, ob eine solche Nutzung gestattet ist. Auch der Faktor der Haftung darf nicht außer Acht gelassen werden. Eine Kaution ist für Gastgeber empfehlenswert.
Das Konzept von Uber
Das in den USA gegründete Unternehmen Uber ist ein „Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen“. Derzeit will sich das Unternehmen mit zwei Konzepten im Fahrdienstleistungsmarkt groß aufstellen. Mit UberBLACK bietet Uber die Möglichkeit, sich einen Chauffeur zu mieten und sich zu jedem gewünschten Ort mit einer Limousine befördern zu lassen. UberBLACK beschäftigt dabei nur eigene angestellte Mitarbeiter.
Ein anderes Konzept bietet hingegen UberPOP. Seit Oktober 2014 kann man sich in der entsprechenden App oder auf der Internetseite von Uber registrieren und anschließend selber Aufträge vom Unternehmen erhalten, um andere Nutzer der App an die von ihnen gewünschten Orte zu befördern. Das fällige Entgelt wird vorerst über die App mittels der angegebenen Kreditkarte abgerechnet. Ein prozentualen Anteil von diesem Entgelt muss Uber an die Fahrer abgeben. Die Anforderungen an die Uberfahrer bestehen darin, dass das Fahrzeug des Fahrers mindestens vier Türen hat, keine sichtbaren Schäden vorhanden sind und dass das Fahrzeug nicht älter als neun Jahre ist.
Wirtschaftlich betrachtet gibt es einen starken Konkurrenzkampf zwischen den regulären Taxiunternehmen und den UberPOP Fahrern. Uber setzt nach Auseinandersetzungen vor dem Landgericht Frankfurt stark auf Dumping-Preise. Zum Teil kostet die Fahrt in Hamburg oder Berlin 0,35 €/km, wodurch zum Teil nur die Fahrtkosten der Fahrer gedeckt werden und ein Gewinn gar nicht erwirtschaftet wird. Im Vergleich dazu kostet der günstigste Kilometerpreis in Hamburg ca. 1,45 €/km. Aus diesem Grund greifen viele Personen auf die kostengünstigere Alternative – UberPOP – zurück.
Allerdings beschweren sich viele Taxiunternehmen, dass die eigenen Fahrer eine aufwendige Prüfung absolvieren müssen, um überhaupt die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erlangen: Die sogenannte Ortskundsprüfung, welche je nach Stadt, mündlich und bzw. oder schriftlich absolviert werden muss. Dabei wird die Ortskenntnis genauestens abgefragt, sodass man beispielsweise eine bestimmte Route mit Straßennamen aufsagen muss. Eine solche Prüfung wird von den UberPOP-Fahrern vor der Registrierung nicht erwartet.
Aufgrund der aus der taxiunternehmerischen Perspektive unfairen Bedingungen der beiden Personenbeförderungsmittel kam es bereits des Öfteren zu Auseinandersetzungen zwischen den Taxiunternehmen und Uberfahrern.
Zudem schwanken die Preise der Uberfahrer. Der Fahrgast hat zwar bereits zum Zeitpunkt des Bestellens Kenntnis darüber, zu welchem Preis seine Fahrt angeboten wird, allerdings hat das Unternehmen keinen Fixpreis pro Kilometer, der stets abgerechnet wird. In Sydney wurden beispielsweise im Jahr 2014 während einer Geiselnahme die Preise auf das dreifache angehoben, weil so viele Kunden den Fahrdienst nutzen wollten. Eine Preisregulierung findet aus diesem Grunde nicht statt.
Personenbeförderungsgesetz
Aus rechtlicher Sicht stellt UberPOP hauptsächlich im Hinblick auf das Personenbeförderungsgesetz Probleme dar. Das Personenbeförderungsgesetz soll die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes unterstützen. Unklar ist allerdings, ob Uber – als Konkurrenten des Taxigewerbes – das Personenbeförderungsgesetz entgegensteht.
So stellt sich die Frage, ob Uber ein Unternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes ist oder bloß als Vermittler agiert. Uber wäre Vermittler, wenn das Unternehmen im Namen der jeweiligen Fahrer Willenserklärungen über die Personenbeförderung abgeben würde.
Dagegen spricht jedoch, dass durch Uber die Bezahlung, die Rechnungsstellung und die Auswahl der Fahrer erfolgt. Zudem werden die Namen der Fahrer während des ganzen Prozesses nicht erwähnt. Ein weiterer Grund, weshalb Uber als Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes verstanden werden sollte, ist, dass Uber selbst die Preise für die Fahrten festgelegt. Somit kann angenommen werden, dass Uber kein Vermittler ist.
Wie auch bei Airbnb muss ferner die Frage der Gewerbeanzeigepflicht angesprochen werden. Die Merkmale eines Gewerbes, insbesondere das der Entgeltlichkeit, dürften bei den Uberfahrern erfüllt sein. Auch aus diesem Grund setzen die Fahrer bewusst auf Dumping-Preise, sodass nur die Kosten der Fahrt gedeckt werden sollen. Allerdings ist die Beförderung nur unentgeltlich, wenn man für diese nichts bezahlt. Folglich brauchen Uberfahrer eine Genehmigung zur Personenbeförderung.
Die Handlung der Uberfahrer fällt nach § 1 Abs. 1 PBefG unter eine Tätigkeit, die sich nach dem Personenbeförderungsgesetz richten soll, denn es ist eine entgeltliche Beförderung von Personen in einem Kraftfahrzeug. Haben die Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung, so verstoßen sie gegen § 61 Nr. 1 PBefG. Ein derartiger Verstoß wird mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro geahndet.
Haftungsfragen
Auch bei Uber stellt sich dann die Frage, wer dafür haftet, wenn sich ein Unfall ereignet und die Fahrgäste verletzt werden.
Bei den gewöhnlichen Taxiunternehmen besitzen die Taxifahrer für ihr Fahrzeug eine Versicherung, die auf die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs abgestimmt ist. Diese Versicherung ist teurer als die private Kraftfahrzeugversicherung. Allerdings sind die Taxifahrer auf diesem Wege gegen Unfälle, die sich im gewerblichen Betrieb ereignen, besser geschützt.
Uberfahrer haben eine solche erweiterte Versicherung für ihr Fahrzeug nicht. Dies hat zur Folge, dass im Falle eines Unfalls die Versicherung die Unfallkosten nicht deckt und somit der Fahrer auf seinen Kosten sitzen bleibt. Da Kosten auf Grund der enormen Höhe nicht sofort bezahlt werden, kommt es zu einem Zahlungsausfall. Währenddessen wird eine Einstandspflicht seitens des Unternehmens vollkommen dementiert.
Zwischenfazit
Mithin ist UberPOP zwar ein innovatives Konzept, welches auch das Interesse vieler Kunden weckt. Allerdings ist dieses Konzept sehr riskant. Dies wird im Falle eines Unfalls deutlich sichtbar. Mittlerweile wurde UberPOP als Konzept von den Gerichten verboten. Das Unternehmen plant jedoch weiterhin an mehreren Geschäftsmodellen, die sich erst in der Zukunft der Beweisprobe stellen werden.
Fazit
Shareconomy ist für Deutschland etwas Neues. Zunächst muss sich die Konkurrenz an bestimmte Neuerungen gewöhnen. Anschließend muss auch das Rechtssystem angepasst werden. Shareconomy bildet zwar eine neue Art des Arbeitsverhältnisses mit einer völlig selbstständigen Verdienstmöglichkeit. Als Beispiel hierfür ist UberPOP in der Form, wie es vorgestellt wurde, jedoch nicht gesetzkonform. Airbnb kann hingegen jeder, der weiß, was zu beachten gilt, benutzen. Fest steht jedenfalls, dass Shareconomy immer beliebter wird und es demnach ähnliche Geschäftsmodelle von diversen Anbietern auch in Zukunft geben wird. Daraus geht hervor, dass stets die Gerichte und Behörden Unternehmen mit Geschäftsmodellen solcher Art häufiger kontrollieren müssen. Die Shareconomy muss im Auge behalten werden.