Internetstrafrecht
- Das Urteil gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform, über die die Waffe für den Münchener Amoklauf verkauft wurde, ist rechtskräftig. Verurteilt wurde der Mann u.a. wegen fahrlässiger Tötung, da „er hätte erkennen können und müssen, dass die Möglichkeit eines anonymen Waffenerwerbs abseits des geregelten legalen Marktes dazu führen kann, dass der Erwerber eine auf diesem Weg erworbene Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt“: BGH, Beschl. v. 06.08.2019 – Az.: 1 StR 188/19.
- Werden Online-Werbemitteln in Werbenetzwerken manipuliert, handelt es sich um strafbaren Computerbetrug. Es geht um einer der Nachfolge-Entscheidungen aus dem kino.to-Universum. Die Angeklagten leisteten Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: AG Leipzig, Urt. v. 05.11.2018 – Az.: 206 Ls 390 34/16 (Volltext nur über beck-online abrufbar).
- Der Handel mit Bitcoins ist kein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft und damit nicht strafbar. Bei der virtuellen Kryptowährung Bitcoin handelt es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 KWG, insbesondere nicht um Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG: KG Berlin, Urt. v. 25.09.2018 – Az.: (4) 161 Ss 28/18 (35/18).
- Ermittlungsbehörden dürfen E-Mails grundsätzlich nicht heimlich beschlagnahmen. Vielmehr handelt es sich um eine offene strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung den Beteiligten bekannt zu geben ist: BGH, Beschl. v. 04.08.2015 – Az.: 3 StR 162/15.
- Wer online an einem ausländischem Online-Glücksspiel (hier: Black Jack) teilnimmt, macht sich strafbar: AG München, Urt. v. 26.09.2014 – Az.: 1115 Cs 254 Js 176411/13.
- Die Haftungs-Privilegien des Telemediengesetz (TMG) gelten für Webhosting-Unternehmen auch im Bereich des Strafrechts: KG Berlin, Urt. v. 25.08.2014 – Az.: 4 Ws 71/14 – 141 AR 363/14.
- Wird in einer Abmahnung die Rechtsprechung falsch dargestellt, kann es sich um einen strafrechtlichen Betrug handeln: AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013 – Az.: 57 C 6993/13.
- Eine Countdown-Auktion im Internet kann unter Umständen ein verbotenes Glücksspiel sein: VGH Mannheim, Urteil vom 23.05.2013 – Az.: 6 S 88/13.
- Die Geltendmachung von unberechtigten Abmahnkosten ist kein Betrug, wenn kein Bezug zu einer unzutreffenden Tatsachenbasis hergestellt und die rechtliche Wirksamkeit des Anspruchs nicht wahrheitswidrig als gesichert dargestellt wird: OLG Köln: Beschluss vom 14.05.2013 – Az.: III-1 RVs 67/13.
- Bedrohungen über Facebook rechtfertigen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz: OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2013 – Az.: 2 UF 254/12.
- Öffentlicher Aufruf zum „Schottern“ auf Internet-Seite ist strafbar: OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2013 – Az.: 31 Ss 125/12.
- Amoklauf-Ankündigung bei Facebook kann strafbar sein: LG Aachen, Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 94 Ns 27/12.